Katrin Böttger
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

Finanzbuchhaltung

Die Abrechnung ihrer Finanzbuchhaltung erfolgt grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Maßgeblich ist hier insbesondere § 33 StBVV. Die Gebühr ist in der Regel abhängig von ihren Umsatzerlösen des betreffenden Jahres. Sollten in Ausnahmenfällen die Aufwendungen größer als die Umsatzerlöse sein, sind diese Aufwendungen maßgeblich zur Bestimmung der Gebühr.

Im Folgenden werden beispielhaft für Unternehmen unterschiedlicher Größe Honorare dargestellt. Es handelt sich hierbei um Auszüge aus der StBVV bei denen jeweils die Mittelgebühr zum Ansatz kommt. Diese Preisbeispiele sollen Ihnen einen ersten Eindruck der auf Sie zukommenden Kosten im Falle meiner Beauftragung vermitteln.

Ein konkretes schriftliches Angebot kann ich Ihnen jedoch erst nach erfolgter schriftlicher Kontaktaufnahme und Zusendung des letzten (testierten) Jahresabschlusses übermitteln.  Die mir übersandten Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Honorarbeispiele

Finanzbuchhaltung Umsätze ca. TEUR 150 p.a.
Honorar zzgl. USt
827,40 €

Buchführung nach vom Mandanten vorkontierten Belegen,
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen,
monatlich EUR 68,95 netto zzgl. USt

Sofern die Kontierung der Belege zusätzlich beauftragt wird, verdoppelt sich der Betrag.


Finanzbuchhaltung Umsätze ca. TEUR 500 p.a.
Honorar zzgl. USt
2.028,60 €

Buchführung nach vom Mandanten vorkontierten Belegen,
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen,
monatlich EUR 169,05 netto zzgl. USt

Sofern die Kontierung der Belege zusätzlich beauftragt wird, verdoppelt sich der Betrag.


Finanzbuchhaltung Umsätze ca. Mio. 1 EUR
Honorar zzgl. USt
3.456,60 €

Buchführung nach vom Mandanten vorkontierten Belegen,
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen,
monatlich EUR 288,05 netto zzgl. USt

Sofern die Kontierung der Belege zusätzlich beauftragt wird, verdoppelt sich der Betrag.


Finanzbuchhaltung Umsätze ca. Mio. 5 EUR
Honorar zzgl. USt
14.880,60 €

Buchführung nach vom Mandanten vorkontierten Belegen,
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen,
monatlich EUR 1.240,05 netto zzgl. USt

Sofern die Kontierung der Belege zusätzlich beauftragt wird, verdoppelt sich der Betrag.


Zusätzlich zu den ausgewiesenen Nettopreisen werden Auslagen für Post- und Telekommunikation, ggf. anfallende Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Letzte Änderung: 13. 10. 2023

Ablauf ihrer Finanzbuchhaltung

Ihre Finanzbuchhaltung erfolgt digital mit Hilfe der Software Agenda. Der Daten-, Dokumenten- und Informationsaustausch erfolgt über das Portal für das Sie einen Zugang erhalten.

Sichern bzw. lassen Sie ihre Buchhaltung der Vorjahre GDPdU konform sichern und bewahren Sie die Daten digital für eventuelle Betriebsprüfungen inklusive etwaiger notwendiger Papier- oder digitaler Belege auf.

Übergeben Sie uns ihre Vorjahresbuchhaltung als csv-Datenstapel inklusive der Summen- und Saldenlisten, eines Kontenplans und ggf. einer Kostenstellenrechnung, damit wir ihre Buchhaltung schnell und unkompliziert einrichten können.

Ihre Belege können Sie über das Datenportal einstellen. Ihre Kasse kann über das Kassenbuch online geführt werden und ihre Bankkonten können über das Programm Bank online automatisch eingelesen werden. Möglich ist jedoch auch, dass Sie ihre Bankkonten und ihre selbst geführte Kasse monatlich als excel- oder csv-Datei bereitstellen. Jede Bank ermöglich es, ihre Bankbewegungen kostenfrei in einem solchen Format herunterzuladen. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Sie uns ihre Belege in geordneter Form in Papierordnern bereitstellen.

Wir führen für Sie die Finanz- und Anlagenbuchhaltung, auf Wunsch auch die Personalbuchhaltung durch. Die Finanzbuchhaltung umfasst selbstverständlich auch die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung.

Auf Wunsch bzw. bei Bedarf erfolgt monatlich bzw. einmal im Quartal eine Abstimmung der offenen Posten.

Ebenso erhalten Sie auf Wunsch eine monatliche BWA, einen Controllingreport und/ oder eine Kostenstellenrechnung.

Wir übernehmen für Sie auch gern die Jahresabschlusserstellung und die Steuerberatung oder stellen Ihnen die notwendigen Unterlagen als vorläufigen Abschluss und als csv-Buchungsstapel, nebst SuSa zur Weiterverarbeitung zur Verfügung.


 
 
 
 
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