Katrin Böttger
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

Jahresabschlussprüfung

Das Honorar für die Jahresabschlussprüfung ermittelt sich individuell nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand, abhängig von der Qualität des vorgelegten und vorbereiteten vorläufigen Jahresabschlusses und den im Rahmen der Prüfung notwendigen Zuarbeiten und Auskünfte durch das Unternehmen.

Im Folgenden werden für Unternehmen unterschiedlicher Größe beispielhafte Honorare dargestellt. Diese orientieren sich an Erfahrungswerten und sollen einen ersten Eindruck der auf Sie zukommenden Kosten im Falle meiner Beauftragung vermitteln.

Ein konkretes schriftliches Angebot kann ich Ihnen jedoch erst nach erfolgter schriftlicher Kontaktaufnahme und Zusendung des letzten (testierten) Jahresabschlusses übermitteln.  Die mir übersandten Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Neben den im nachfolgenden dargestellten möglichen Honoraren, möchte ich Ihnen auch kurz den Ablauf der Jahresabschlussprüfung beschreiben:

Honorarbeispiele

Kleine bzw. Kleinstgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
Honorar zzgl. USt
2.500,00 €

einfache, nicht komplexe Geschäfttstätigkeit, i.d.R. gGmbH, Verein
posives Eigenkapital, keine going concern Problematik
kein Lagebericht, keine Prüfung nach HGrG oder CGK


Kleine bzw. Kleinstgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
Honorar zzgl. USt
3.500,00 €

einfache, nicht komplexe Geschäftstätigkeit,
positives Eigenkapital, keine going concern Problematik
Lageberichtsprüfung


Kleine bzw. Kleinstgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
Honorar zzgl. USt
4.800,00 €

komplexere Geschäftstätigkeit,
Anhang, Lagebericht
zusätzlich HGrG und/ oder CGK-Prüfungen


Kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
Honorar zzgl. USt
8.700,00 €

komplexe Geschäftstätigkeit,
Anhang, Lagebericht
zusätzlich HGrG und/ oder CGK-Prüfungen

die ein Größenmerkmal des § 267 Abs. 1 HGB überschreiten, d.h. Bilanzsumme größer EUR 6 Mio.
oder Umsatzerlöse größer EUR 12 Mio: oder im Jahresdurchschnitt beschäftigte Arbeitnehmer größer 50


freiwillige Jahresabschlussprüfung von Vereinen, Stiftungen
Honorar zzgl. USt
12.900,00 €

die mehr als zwei Größenkriterien des § 267 Abs 1 HGB überschreiten


Zusätzlich zu den ausgewiesenen Nettopreisen werden Auslagen für Post- und Telekommunikation, ggf. anfallende Fahrtkosten und Kosten für die Ausfertigung von mehr als 3 papiernen Prüfungsberichten in Rechnung gestellt.

Letzte Änderung: 04. 01. 2023


Ablauf der Prüfung

Nach Wahl zur Abschlussprüferin und des von Ihnen im Original zurückgesendeten Auftragsbestätigungsschreibens werde ich zeitnah mit Ihnen einen Prüfungstermin vereinbaren.

Zur Vorbereitung des Termins erhalten Sie von mir eine Liste mit den vorzubereitenden Unterlagen sowie den ggf. anzuschreibenden Drittparteien, d.h. Bestätigungsschreiben für Debitoren, Kreditoren, Banken, Rechtsanwälte und Steuerberatern, die im zu prüfenden Geschäftsjahr für Sie tätig waren.

Zu Beginn der Prüfung sollte der vorläufige Jahresabschluss (in pdf und Excel-Format), die angeforderten Unterlagen sowie die ggf. eingeholten Bestätigungsschreiben Dritter vollständig vorliegen.

Ihre Buchhaltungsdaten lese ich in meine Prüfungssoftware ein. Ihre Buchungsstapel können Sie mir als csv-Dateien, auslesbar aus allen gängigen Buchhaltungsprogrammen bzw. im Excel-Format zur Verfügung stellen.

Der Daten- und Informationsaustausch erfolgt in der Regel elektronisch über eine von der Firma Agenda bereitgestellte Plattform über die es ähnlich wie über WhatsApp möglich ist, Mitteilungen und Dokumente auszutauschen. Welche und wie viele Personen von Seiten ihres Unternehmens hier Zugang haben, legen Sie selbst fest. Der Austausch erfolgt selbstverständlich datenrechtskonform. Möglich ist auch die Nutzung einer von Ihnen bereitgestellten Plattform und ergänzend der Austausch via E-Mail.

Ein Auftakt- und Schlussgespräch kann persönlich vor Ort, telefonisch oder via Zoom, etc. stattfinden. Auf Wunsch, insbesondere bei Erstprüfung bietet es sich auch an ein paar Tage (je nach Größe des Unternehmens) vor Ort zu verbringen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen und Probleme oder komplexe Themen persönlich anzusprechen.

Nach Beendigung der Prüfung erhalten Sie einen elektronischen Berichtsentwurf zum Zwecke der Prüfung und Gelegenheit von ihrer Seite noch Änderungs- und Ergänzungswünsche zu äußern.

Zur Beendigung der Prüfung benötige ich dann von Ihnen noch eine unterschriebene Vollständigkeitserklärung sowie einen im Original unterschriebenen Jahresabschluss zurück.

Sie erhalten daraufhin ein elektronisches Leseexemplar sowie mind. 3 papierne Prüfungsberichte.

Auf Wunsch nehme ich auch gern an der Sitzung des Aufsichtsrats bzw. des Vorstands zur Vorstellung der Prüfungsergebnisse teil.


 
 
 
 
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