Katrin Böttger
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

Steuerberatung

Im Folgenden werden für Unternehmen unterschiedlicher Größe beispielhafte Honorare dargestellt. Maßgeblich ist hierbei in der Regel die Mittelgebühr nach den jeweiligen relevanten Paragraphen der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) in der aktuell gültigen Fassung.

Die Preisbeispiele sollen Ihnen einen ersten Eindruck der auf Sie zukommenden Kosten im Falle meiner Beauftragung vermitteln.

Das Honorar für die Steuerberatung ermittelt sich grundsätzlich individuell nach ihren tatsächlichen Gegebenheiten und abhängig vom tatsächlich entstehenden Aufwand, der Qualität der vorgelegten und vorbereiteten Finanzbuchhaltungsunterlagen und den im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen notwendigen Zuarbeiten und Auskünfte durch das Unternehmen.

Sofern Sie auch die laufende Finanzbuchhaltung bzw. die Jahresabschlusserstellung mit beauftragen sollten, reduziert sich der Bearbeitungsaufwand für die Erstellung ihrer Steuerklärung. Die hier beispielhaft dargestellten Honorare würden sich dann um rd. 15% reduzieren.

Ein konkretes schriftliches Angebot kann ich Ihnen jedoch erst nach erfolgter schriftlicher Kontaktaufnahme und Zusendung der letzten einreichten Steuererklärung vorlegen. Die mir übersandten Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Honorarbeispiele

Erstgespräch, Beratung
Honorar zzgl. USt
75,00 €

Die Kosten für ein Erstgespräch bzw. die mündliche oder schriftliche Beratung
betragen EUR 75 je h. Sofern sich aufgrund diese Erstkontaktes ein
weiterführender Beratungsauftrag zum gleichen Sachverhalt ergibt, werden die für
das Erstgespräch entstandenen Kosten auf das dann entstehende Honorar angerechnet.


Erstellung einer Einkommensteuerklärung
Honorar zzgl. USt
352,75 €

Honorar nach §§ 24 27 StBVV, Tabelle A, Mittelgebühr,
Einkommen ca. TEUR 80


Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung
Honorar zzgl. USt
1.585,20 €

Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung und
Umsatzsteuererklärung ohne Kosten für die Durchführung der lfd. Finanzbuchhaltung
§§ 24, 25 StBVV, Tabelle A und B, Mittelgebühr
Umsatzerlöse ca. TEUR 150, Gewinn ca. TEUR 80


Erstellung der Steuererklärung für eine Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. § 267 a HGB
Honorar zzgl. USt
1.767,00 €

Erstellung der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
inklusive der ggf. notwendigen steuerlichen Überleitungsrechnung aus der Handels- zur Steuerbilanz,
und der Übermittlung der E-Bilanz
ohne Kosten der lfd. Finanzbuchhaltung und Kosten der Jahresabschlusserstellung
§§ 24, 35, 38 StBVV, Tabelle A und B, Mittelgebühr
Umsatzerlöse ca. TEUR 500, Gewinn ca. TEUR 100


Erstellung der Steuererklärung für eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
Honorar zzgl. USt
5.200,00 €

Erstellung der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
inklusive der ggf. notwendigen steuerlichen Überleitungsrechnung aus der Handels- zur Steuerbilanz,
und der Übermittlung der E-Bilanz
ohne Kosten der lfd. Finanzbuchhaltung und Kosten der Jahresabschlusserstellung
§§ 24, 35, 38 StBVV, Tabelle A und B, Mittelgebühr
Umsatzerlöse ca. Mio. 6 EUR, Gewinn ca. Mio. 1,2 EUR


Erstellung einer Steuererklärung für eine kleine/ mittelgroße KapG i.S.d § 267 HGB
Honorar zzgl. USt
15.925,00 €

Erstellung der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
inklusive der ggf. notwendigen steuerlichen Überleitungsrechnung aus der Handels- zur Steuerbilanz,
und der Übermittlung der E-Bilanz
ohne Kosten der lfd. Finanzbuchhaltung und Kosten der Jahresabschlusserstellung
§§ 24, 35, 38 StBVV, Tabelle A und B, Mittelgebühr
Umsatzerlöse ca. Mio. 25 EUR, Gewinn ca. Mio. 5 EUR


Zusätzlich zu den ausgewiesenen Nettopreisen werden Auslagen für Post- und Telekommunikation sowie ggf. anfallende Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Letzte Änderung: 05. 03. 2024

Ablauf der Steuerberatung

Ihre Unterlagen können Sie mir gern digital, datenschutzsicher über ein online-Portal des von mir genutzten Softwareanbieters Agenda, oder auch per-Mail bzw. von Ihnen genutzte Cloud Services oder postalisch übersenden.

Rückfragen und der Informationsaustausch erfolgen in der Regel ebenfalls digital, telefonisch oder per Zoom. Bei Bedarf aber auch gern persönlich vor Ort.

Ihre Steuererklärungen zeichnen Sie entweder direkt im Portal frei oder Sie übersenden mir die freigegebenen Entwürfe per E-Mail oder Post. Ich werde diese dann elektronisch an das Finanzamt weiterleiten.

Die bei mir eingehenden Steuerbescheide prüfe ich auf ihre Richtigkeit und sende diese sodann elektronisch an Sie weiter.

Selbstverständlich stehe ich auch für die Bearbeitung von Einsprüchen, die Unterstützung bei Betriebsprüfungen oder bei der Bewertung steuerlicher Sachverhalte zur Verfügung.

 
 
 
 
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